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Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung?

Wie bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse erhält der Arbeitnehmer auch als Mitglied der privaten Krankenkasse einen Zuschuss von seinem Arbeitgeber zu seinem Versicherungsbeiträgen bzw. Prämienzahlungen für seine Krankenvollversicherung.


Der Zuschuss den der Arbeitgeber zahlen muss ist dabei begrenzt auf das was der Arbeitnehmer erhalten würde, wäre er gesetzlich versichert:
Also auf die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dieser Durchschnittsatz wird durch das Bundesministerium für Gesundheit jedes Jahr zum ersten des Jahres ermittelt und ist dann ein Jahr gültig (2008: 250,20€). Darüber hinaus kann der Arbeitgeber bis zu 50% der tatsächlichen Beiträge übernehmen, sollten diese höher liegen.


Rechenbeispiel des Arbeitgeberanteils 2008:

Monatlicher PKV Beitrag des Versicherten: Plichtbeitrag Arbeitgeberzuschuss (Höchstbeitrag): Freiwilliger Arbeitgeberzuschuss (Höchstbeitrag):
200,00 Euro 100,00 Euro 100,00 Euro
400,00 Euro 200,00 Euro 200,00 Euro
600,00 Euro 250,20 Euro 300,00 Euro

Der Zuschuss bezieht sich auf die Krankenvollversicherung und auf die damit abgeschlossene Pflegeversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung und Krankentagegeldversicherung.


Private Krankenzusatzversicherungen für (freiwillig) gesetzlich Versicherte muss der Arbeitnehmer selber bezahlen!


Sind Beitragsrückerstattungen im Tarif der Privaten Krankenversicherung vorgesehen profitiert der Arbeitnehmer davon alleine – er muss diese nicht mit dem Arbeitgeber teilen.



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