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Die Unterschiede zwischen PKV und GKV ?

Während die Gesetzliche Krankenkasse nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert und das Versicherungsverhältnis und damit die Leistungen sowie Beiträge gesetzlich festgelegt werden, basiert die Mitgliedschaft in der Privaten Krankenkasse auf einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Daraus ergeben sich eine Reihe von Unterschieden.


In der folgenden Tabelle finden Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen PKV und GKV:


Die Privaten Krankenkassen:

Die Gesetzlichen Krankenkassen:

Der Leistungsumfang:
  • Vom Basistarif bis zum umfangreichen Premiumschutz.
  • Privat Versicherte erhalten generell wesentlich umfangreichere Leistungen erstattet (Details je nach Tarif).
  • Sie können sowohl bei ambulanten, zahnärztlichen wie auch stationären Behandlung von modernsten medizinischen Innovationen und Naturheilverfahren profitieren.
  • In der gesetzlichen Krankenkasse haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch.
  • Sie erhalten nur Leistungen erstattet, welche als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ eingestuft werden. Viele Leistungen können nicht oder nur teilweise erstattet werden.
  • Die Leistungen sind unabhängig von den Beiträgen.
Kosten / Kostenerstattung:
  • Geringere Kosten bei vergleichbaren Leistungen bzw. Kostenerstattung für wesentlich umfangreichere Leistungen.
  • Im Allgemeinen keine Zuzahlung für Arznei, Verband und Heilmittel durch die private Krankenversicherung.
  • Keine Praxisgebühr – auch nicht bei direktem Aufsuchen eines Facharztes.
  • Allgemeine Krankenhausleistungen werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Ansonsten erhält der Patient eine Rechung die er zunächst begleicht und dann bei der Krankenkasse einreicht.
  • Es ist pro Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro beim Arzt bzw. Zahnarzt zu entrichten.
  • Für Arznei, Verband und Heilmittel ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten zu Leisten (5 Euro mindestens, 10 Euro Maximum) .
  • Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse.
Familienmitglieder / Familienversicherung:
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung können generell Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden.
Die Beitragshöhe:
  • Die Anfangsbeiträge in der Privaten Krankenkasse ergeben sich aus dem versicherten Leistungsumfang und dem persönlichen Krankheitsrisikos des Versicherten (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) bei Versicherungseintritt.
  • In der Gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich der Beitrag als prozentualer Anteil am sozialversicherungspflichtigem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
  • Seit dem 1.1.2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz / Prozentsatz.
Beitragssteigerungen:
  • In den Beitragszahlungen sind von Anfang an Altersrückstellungen enthalten um altersbedingte Beitragserhöhungen zu vermeiden.
  • Ursache von Beitragssteigerungen sind daher im Wesentlichen die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und eine längere Lebenserwartung.
  • Beitragsanpassungen werden für alle Versicherten entsprechend Untergruppen kalkuliert (Sie erfolgen nicht Personenbezogen!).
  • Einheitliche Beitragskalkulation für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Steigende Kosten im Gesundheitswesen und eine längere Lebenserwartung führen zu sinkenden Leistungen und steigenden Beiträgen.
  • Zukünftig sind zudem insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung weiterhin stark steigende Beiträge zu erwarten.
Beitragsrückerstattung:
  • Bei längerer Leistungsfreiheit (bzw. Eigenzahlung kleinerer Rechnungen) gewähren viele Versicherungsanbieter eine Beitragsrückzahlung von meist einem oder zwei Monatsbeiträgen pro Jahr.
  • Erfolgreiche Krankenkassen können, entsprechend Ihrer Wirtschaftlichkeit, Beitragsrückzahlungen vornehmen (seit dem 1.1.2009).
Anbieterwechsel:
  • Ein Anbieterwechsel ist meist mit hohen Nachteilen verbunden. Es gelten unterschiedliche Regelungen für Kunden die die vor bzw. nach dem 1.1.2009 in die PKV eingetreten sind.
  • Weitgehend unkompliziert und ohne größere Nachteile möglich.
Geltungsbereich der Versicherung:
  • Unbegrenzt in ganz Europa.
  • Weltweit bis zu einem Jahr (tw. auch zeitlich unbegrenzt).
  • In Deutschland und allen Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen existiert.


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