| Der Leistungsumfang: |
- Vom Basistarif bis zum umfangreichen Premiumschutz.
- Privat Versicherte erhalten generell wesentlich umfangreichere Leistungen erstattet (Details je nach Tarif).
- Sie können sowohl bei ambulanten, zahnärztlichen wie auch stationären Behandlung von modernsten medizinischen Innovationen und Naturheilverfahren profitieren.
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- In der gesetzlichen Krankenkasse haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch.
- Sie erhalten nur Leistungen erstattet, welche als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ eingestuft werden. Viele Leistungen können nicht oder nur teilweise erstattet werden.
- Die Leistungen sind unabhängig von den Beiträgen.
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| Kosten / Kostenerstattung: |
- Geringere Kosten bei vergleichbaren Leistungen bzw. Kostenerstattung für wesentlich umfangreichere Leistungen.
- Im Allgemeinen keine Zuzahlung für Arznei, Verband und Heilmittel durch die private Krankenversicherung.
- Keine Praxisgebühr – auch nicht bei direktem Aufsuchen eines Facharztes.
- Allgemeine Krankenhausleistungen werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Ansonsten erhält der Patient eine Rechung die er zunächst begleicht und dann bei der Krankenkasse einreicht.
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- Es ist pro Quartal eine Praxisgebühr von 10 Euro beim Arzt bzw. Zahnarzt zu entrichten.
- Für Arznei, Verband und Heilmittel ist eine Zuzahlung von 10 % der Kosten zu Leisten (5 Euro mindestens, 10 Euro Maximum) .
- Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse.
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| Familienmitglieder / Familienversicherung: |
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- In der gesetzlichen Krankenversicherung können generell Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert werden.
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| Die Beitragshöhe: |
- Die Anfangsbeiträge in der Privaten Krankenkasse ergeben sich aus dem versicherten Leistungsumfang und dem persönlichen Krankheitsrisikos des Versicherten (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) bei Versicherungseintritt.
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- In der Gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich der Beitrag als prozentualer Anteil am sozialversicherungspflichtigem Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
- Seit dem 1.1.2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz / Prozentsatz.
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| Beitragssteigerungen: |
- In den Beitragszahlungen sind von Anfang an Altersrückstellungen enthalten um altersbedingte Beitragserhöhungen zu vermeiden.
- Ursache von Beitragssteigerungen sind daher im Wesentlichen die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und eine längere Lebenserwartung.
- Beitragsanpassungen werden für alle Versicherten entsprechend Untergruppen kalkuliert (Sie erfolgen nicht Personenbezogen!).
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- Einheitliche Beitragskalkulation für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse.
- Steigende Kosten im Gesundheitswesen und eine längere Lebenserwartung führen zu sinkenden Leistungen und steigenden Beiträgen.
- Zukünftig sind zudem insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung weiterhin stark steigende Beiträge zu erwarten.
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| Beitragsrückerstattung: |
- Bei längerer Leistungsfreiheit (bzw. Eigenzahlung kleinerer Rechnungen) gewähren viele Versicherungsanbieter eine Beitragsrückzahlung von meist einem oder zwei Monatsbeiträgen pro Jahr.
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- Erfolgreiche Krankenkassen können, entsprechend Ihrer Wirtschaftlichkeit, Beitragsrückzahlungen vornehmen (seit dem 1.1.2009).
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| Anbieterwechsel: |
- Ein Anbieterwechsel ist meist mit hohen Nachteilen verbunden. Es gelten unterschiedliche Regelungen für Kunden die die vor bzw. nach dem 1.1.2009 in die PKV eingetreten sind.
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- Weitgehend unkompliziert und ohne größere Nachteile möglich.
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| Geltungsbereich der Versicherung: |
- Unbegrenzt in ganz Europa.
- Weltweit bis zu einem Jahr (tw. auch zeitlich unbegrenzt).
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- In Deutschland und allen Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen existiert.
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