Ein Wechsel des bisherigen Versicherungsanbieters ist generell möglich, wobei allerdings einige Nachteile in Kauf genommen werden. Faktisch lohnt ein Wechsel des Anbieters daher nur in Ausnahmefällen (eine andere Situation ist der Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft).
Die Altersrückstellungen werden von den Krankenkassen gebildet um ein Ansteigen der Beiträge im Alter zu vermeiden. War es bis zum 1.1.2009 generell nicht möglich bei einem Wechsel des Anbieters die bisher gebildeten Altersrückstellungen zu übertragen, ergibt sich inzwischen eine etwas andere Situation.

Man muss unterscheiden zwischen Kunden die vor bzw. nach dem 1.1.2009 in die Private Krankenversicherung eingetreten sind:

Kunden die Ihren Vertrag nach dem 1.1.2009 abgeschlossen haben:

  • Kunden die Ihren Vertrag im und nach dem Jahr 2009 abgeschlossen haben, können generell Ihren Anbieter wechseln. Sollen die bisher gebildeten Altersrückstellungen nicht vollständig verloren gehen, ist der Wechsel jedoch zunächst nur in den Basistarif der neuen Gesellschaft möglich.
  • Der sogenannte Basistarif entspricht ungefähr dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen und darf in der Beitragshöhe deren durchschnittlichen Höchstbetrag (ca. 500 Euro) nicht überschreiten. Auch bei Premium-Tarifen kann nur der Anteil der Rücklagen übertragen werden, welche gebildet worden wären, wenn man rechnerisch im Basistarif versichert gewesen wäre. Erst nach 18-monatiger Wartezeit kann dann schliesslich in einen leistungsstärkeren Tarif gewechselt werden.
  • Je länger ein Versicherter in einer Krankenkasse versichert ist, desto weniger lohnt sich, aufgrund der Mitnahmeverluste, ein Wechsel. Denn die verlorenen Rücklagen müssen bei der neuen Krankenkasse durch entsprechend höhere Beiträge kompensiert werden.

Kunden die Ihren Vertrag vor dem 1.1.2009 abgeschlossen haben:

  • Kunden mit „Alterverträgen“ dürfen vom 1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 den Anbieter wechseln und einen Teil der bisher gebildeten Altersrückstellungen zum neuen Versicherungsanbieter übertragen (nur in Höhe der Rücklagen die beim sogenannten Basistarif angefallenen wären!).
  • Zusätzlich darf der Wechsel zunächst nur in den Basistarif des neuen Anbieters erfolgen. In diesem Tarif muss der Versicherte 18 Monate verbleiben, bevor der Wechsel in einen höherwertigen Tarif möglich ist. Ein großer Teil der Rücklagen geht so verloren und es muss eine längere Zeit ein Leistungsumfang vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung akzeptiert werden.
  • Ein Wechsel direkt in einen höherwertigen Tarif eines anderen Anbieters ist vor und bleibt auch nach dem 30.Juni 2009 möglich, hat aber den vollständigen Verlust der bisher gebildeten Rücklagen zur Folge. Die Folge sind dann dem Alter entsprechend deutlich höhere „Neueinstiegs-Beiträge“.