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Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung

Mitglied in der Privaten Krankenversicherung (PKV) in einem Volltarif kann werden, wer nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) unterliegt. Sich privat versichern im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung ist jedoch allen versicherungspflichtigen Personen möglich.


Generell können die folgenden Personen in die Private Krankenversicherung wechseln:


  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
  • Freiberufler (Sonderregeln für freiberufliche Künstler und Journalisten!)
  • Studenten (Befreiung von Versicherungspflicht in GKV möglich)
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Selbständige

Achtung: Seit dem 02.02.2007 muss das Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern drei Jahre hintereinander die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschritten haben, bevor ein Wechsel in die Private Krankenkasse möglich ist! Auch wenn aktuell durch die FDP und CDU/CSU eine erneute Absenkung auf nur ein Jahr diskutiert wird, gilt nach wie vor diese Regelung.


Die Versicherungspflichtgrenzen für die Jahre 2005-2008:
2010 49.950 €
2009 48.600 €
2008 48.150 €
2007 47.700 €
2006 47.250 €
2005 46.800 €

Beamte, Selbständige, Freiberufler und Studenten können weiterhin umgehend in die Private Krankenkasse wechseln.


Tipp: Sind Sie sich nicht sicher ob Sie unter eine dieser Personengruppen fallen oder bestimmte Sonderregeln gelten, dann fordern Sie einfach direkt einen unverbindlichen PKV-Vergleich über das Vergleichsformular an oder besuchen unsere detaillierten Informationen für den entsprechenden Personenkreis. >>>Jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich anfordern!


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